Ostdeutsche Museen - Museen zur Geschichte und Kultur der Deutschen im östlichen Europa
Die hier vorgestellten bundesgeförderten Museen präsentieren Zeugnisse der fast 900jährigen Siedlungs- und Kulturgeschichte von Deutschen in den historischen deutschen Ostprovinzen und Siedlungsgebieten im östlichen Europa. Seit dem Mittelalter wurden deutsche Bauern, Handwerker und Fachleute im Osten Europas für den Landesausbau und als Spezialisten, z. B. als Bergleute, Baumeister und Techniker, von den einheimischen Landesherren angeworben. Die sich so geformten deutschen Siedlungsgebiete befinden sich heute in den östlichen Nachbarstaaten Deutschlands. In Preußen gründete im Mittelalter der Deutsche Orden sein Staatswesen; zahlreiche Städte mit deutschem Bürgertum – sie waren zumeist Mitglieder des Hansebundes – entstanden an der Ostseeküste. Schlesien, Pommern,Teile Brandenburgs sowie Ost- und Westpreußen waren bis 1945 - also bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges - Teil des deutschen Staatsgebietes. Darüber hinaus gehörten Deutsche in einigen Regionen des östlichen Europas zahlenmäßig und ökonomisch zu den bedeutenden Bevölkerungsgruppen, die wichtige Beiträge zu Kunst Architektur, Literatur und Musik leisteten und teilweise noch leisten. Der Zweite Weltkrieg und seine Folgen führten zum Untergang zahlreicher Kulturdenkmäler, zu Flucht und Vertreibung von etwa 13 Millionen Deutschen aus ihren Heimatgebieten. In den Jahrzehnten danach und besonders nach der politischen Wende 1989 reisten zahlreiche Deutsche in die Bundesrepublik Deutschland aus. Heute gibt es nur noch vereinzelt deutsche Minderheiten im östlichen Europa. Es gilt, das gemeinsame Kulturerbe dieser Regionen als Teil der deutschen und europäischen Kultur zu bewahren, zu erforschen und zu präsentieren. Diesem – auch in einem Bundesgesetz verankerten – Auftrag widmen sich die hier vorgestellten Museen mit regionalgeschichtlichem und überregionalem Ansatz. Als Orte einer lebendigen Aneignung historischen und kulturellen Wissens vermitteln sie dem nationalen und internationalen Publikum die Geschichte und Kultur der Deutschen im östlichen Europa mit zeitgemäßen Methoden und Medien. Dazu zählen mehrsprachige Führungen, Workshops, Multivisionsschauen oder virtuelle Präsentationen. Die Arbeit der Museen wird seit rd. zwei Jahren von Kulturreferenten unterstützt. Sie begleiten Ausstellungsvorhaben der Museen mit ergänzenden Programmen und nehmen vor allem Aufgaben in der Grenzüberschreitung wahr. Daß sie die Sprache der Länder sprechen, die von den Museen thematisch behandelt werden, ist eine Selbstverständlichkeit. Ohne das engagierte Mitwirken der Kulturreferenten ist eine effiziente Arbeit der Museen überhaupt nicht mehr vorstellbar. Die Öffnung der Grenzen in Europa ermöglicht seit Beginn der 1990er Jahre Kooperationen mit unseren östlichen Nachbarn bei der Erforschung und Bewahrung des gemeinsamen Kulturerbes sowie bei dessen Vermittlung in international ausgerichteter Öffentlichkeitsarbeit. Die Museen bringen ihre reichen Sammlungen in diesen schöpferischen Dialog ein und leisten so einen Beitrag für ein friedliches Zusammenleben in Europa, das nur auf der Basis des gemeinsamen Erfahrens und Verstehens von Geschichte möglich ist. Zu Beginn der 50er Jahre schuf der Bund mit dem Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz - BVFG) auch die Voraussetzungen, daß das kulturelle Erbe der Vertreibungsgebiete im Bewußtsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, aber auch der deutschen Gesamtbevölkerung und des Auslands auf Dauer erhalten werden konnte. Auf der Grundlage dieses Gesetzes, und zwar des § 96 BVFG fördern der Bund, Länder und Kommunen nicht zuletzt die Arbeit der ostdeutschen Landesmuseen. Nachstehend wird der Wortlaut des Gesetzestextes zitiert: § 96 Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge und Förderung der Wissenschaftlichen Forschung Bund und Länder haben entsprechend ihrer durch das Grundgesetz gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewußtsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern. Sie haben Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge ergeben, sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern. Die Bundesregierung berichtet jährlich dem Bundestag über das von ihr Veranlaßte.
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Eine herzliche Bitte an alle, die sich für diese Museumsarbeit interessieren. Die Mittel der öffentlichen Hände und somit die der im folgenden zu beschreibenden Museen reichen nicht aus, um im erforderlichen Umfang ihre Bestände zu vergrößern und auszubauen. Sollten Sie über Kulturgut aus Ihrer einstigen östlichen Heimat verfügen, das Sie u. a. aus Platzmangel nicht adäquat unterbringen können, nehmen Sie in diesem Fall Kontakt zu Ihrem Museum auf und sprechen Sie mit dem Leiter oder den Museumsmitarbeitern darüber, wie Ihnen, aber auch dem Museum geholfen werden kann.
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